Bürgschafts- und
Kautionsversicherung


Immer mehr Auftraggeber verlangen für Ihren Auftrag Sicherheiten. Die häufigste geforderte Sicherheit ist die Gewährleistungsbürgschaft VOB oder auch Mängelansprüchebürgschaft genannt. Es kommen aber auch immer mehr Bürgschaften hinzu. So wird heute die Vertragserfüllungsbürgschaft von immer mehr Auftraggebern gefordert. Im Maschinen- und Anlagenbau ist häufig auch die Anzahlungsbürgschaft (auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt) Voraussetzung für die Auszahlung vor Lieferung. Die Kautionsversicherung löst dieses Problem. Sie wird auch Bürgschaftsversicherung genannt.

Factoring


Factoring ist der revolvierende Ankauf und die Bevorschussung von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungsgeschäften. Gesetzliche Grundlagen bilden das Kreditwesengesetz (KWG §§ 13-19, 21) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB §§ 433 ff).
Dabei verkauft ein Unternehmen fortlaufend seine Forderungen an einen Factor. Dieser sichert zuvor die Forderungen gegen Ausfall ab und bevorschusst im Anschluss die Forderungen mit zwischen 80 und 90%. Neben dem Ausfallrisiko übernimmt der Factor auch die Debitorenbuchhaltung sowie das Mahn- und Inkassowesen (je nach Vereinbarung).

Warenkredit-
versicherung


Bei der Warenkreditversicherung (Synonym: Delkredere-Versicherung oder Forderungsausfallversicherung) ist der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen Gegenstand des Versicherungsschutzes, weshalb sich in den letzten Jahren immer mehr der Begriff Forderungsausfallversicherung etabliert hat. Hier sichert sich der Kreditgeber ab.