Versicherungen:
- Gesellschafter- und Geschäftsführerversorgung
- Private Krankenversicherung
- Betriebliche Altersversorgung
Gesellschafter- und Geschäftsführer-
Versorgung
Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung. Gesellschafter-Geschäftsführer sind oftmals von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) befreit. Eine betriebliche Altersversorgung durch das Unternehmen selbst erhält daher zentrale Bedeutung für die Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers.
Private Kranken-
Versicherung
Private Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten. Das Versicherungsverhältnis kommt anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht kraft Gesetzes, sondern durch privatrechtlichen Vertrag zustande.
Betriebliche-
Altersvorsorge
Betriebliche Altersversorgung ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.