Flotten-
modelle


Mit einer Kfz-Flottenversicherung wird der Fuhrpark eines Unternehmens versichert. In der Regel wird dafür ein Rahmenvertrag vereinbart, der alle Fahrzeuge und Fahrer berücksichtigt.
Eine Flottenversicherung umfasst für alle Fahrzeuge die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Optional kann der Versicherungsschutz um eine Teilkasko oder Vollkasko erweitert werden.
Es gilt ein einheitlicher Beitragssatz für alle versicherten Fahrzeuge – vom Sattelschlepper bis zum Dienstwagen des Geschäftsführers. Kommen während der Vertragslaufzeit weitere Fahrzeuge hinzu, werden sie zu den bestehenden Konditionen mit versichert.

Einzel-
fahrzeuge


Ob Kundenbesuch oder Dienstreise: Oftmals nutzen Selbstständige ihr Privatfahrzeug auch für geschäftliche Zwecke. Wichtig ist dann, dass Sie die gewerbliche Nutzung beim Versicherer angeben. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Ihr Versicherungsschutz für Ihren Privatwagen wirksam ist und im Schadensfall greift.

Transport-
versicherung


Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter und Transportmittel hinsichtlich der Gefahren bei der Beförderung und Zwischenlagerung von Gütern angeboten.